Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Containerüberdachung?

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Containerüberdachung?

Nicolette Lammers, Vertriebsmitarbeiterin Nicolette Lammers

Seit rund 13 Jahren bin ich bei Kroftman als Vertriebsmitarbeiterin beschäftigt. Meine Expertise ist das Konfigurieren unserer Produkte. Zusammen mit Ihnen überlege ich, welches die beste Wahl für Ihre Situation ist. Auch was die Montage, den Transport und unsere Zahlungsbedingungen betrifft, helfe ich Ihnen gern weiter. Haben Sie nach dem Lesen dieses Blogartikels noch Fragen? Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu mir auf. Auch meine Kolleginnen sind gern für Sie da.

Vielleicht werden Sie sich jetzt etwas verwundert die Augen reiben: Selbst für eine Containerüberdachung benötigen Sie mitunter eine Baugenehmigung. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Ob Sie für Ihre Containerüberdachung eine Baugenehmigung anfragen müssen, ist abhängig vom Standort, von der Standzeit und vom Verwendungszweck. Daher behandeln wir in diesem Blogbeitrag folgende Punkte:

Wann ist eine Baugenehmigung Pflicht für meine Containerüberdachung?

Viele Menschen gehen irrtümlich davon aus, dass Containerüberdachungen grundsätzlich zu den Fliegenden Bauten zählen. Denn laut Definition in § 76 der Musterbauordnung (MBO) sind Fliegende Bauten “bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden”. Darunter werden in der MBO z. B. Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen und Reklametürme, aber eben auch Container sowie Zelte aller Art gezählt (sie benötigen keine Baugenehmigung im eigentlichen Sinne, es gelten für sie jedoch andere Regeln. Dazu mehr weiter unten). Auf den ersten Blick könnte der Terminus “Fliegende Bauten” auch auf das Gesamtkonstrukt aus Container und Containerüberdachungen zutreffen. Dies stimmt aber nur bedingt.  

Denn in den folgenden Fällen ist eine Baugenehmigung für Ihre Containerüberdachung verpflichtend: 

  • Sie ist eine Baustelleneinrichtung. 
  • Sie ist für Besucher zugänglich. 
  • Sie steht auf einem öffentlichen Grundstück. 
  • Sie dient als Ersatz für ein ortsgebundenes Gebäude. 
  • Sie wird längerfristig aufgestellt.

Auch für das Aufstellen der (See-)Container ist diesen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Dafür müssen – je nach Bundesland und Gemeinde – bestimmte Anforderungen bzgl. Grenzabstand, Höhe und Standsicherheit sowie Regelungen zu Natur- und Baumschutz eingehalten werden. Ob die Container auf einem Betonfundament stehen oder z. B. auf Schotter, ob sie fest im Boden verankert oder lediglich aufgestellt werden, ist dabei irrelevant.

Um die Baugenehmigung für Ihre Container sowie die Containerüberdachung zu beantragen, benötigen Sie wie bei allen anderen genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Dies kann ein Architekt oder Bauunternehmer sein. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Blogartikel Wann brauche ich eine Baugenehmigung?. Zwar behandeln wir in diesem Artikel die Baugenehmigung für Lagerhallen, das Prozedere für Container bzw. Containerüberdachungen ist jedoch das gleiche.

Folgende Unterlagen müssen Sie in aller Regel dem Bauantrag für das Aufstellen der Container und der Containerüberdachung beilegen: 

  • das ausgefüllte Antragsformular (zu finden auf der Website Ihres zuständigen Bauamtes) 
  • die Bauzeichnungen (die Zeichnungen für unsere Containerüberdachung können Sie auf unserer Homepage bei Ihrem gewünschten Modell unter dem Reiter “Unterlagen” kostenlos herunterladen) 
  • einen katasteramtlichen Lageplan 
  • eine Baubeschreibung des geplanten Vorhabens   
  • Berechnungen der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grundfläche  
    technische Nachweise zur Standsicherheit (auch Statik genannt, nehmen Sie für die Statikberechnungen unserer Containerüberdachungen gern Kontakt zu uns auf), zum Wärmeschutz und gegebenenfalls zum Schallschutz.

Mein Tipp: Wenden Sie sich zunächst mit einer unkomplizierten, sogenannten Bauvoranfrage an Ihr zuständiges Bauamt um zu klären, ob Sie überhaupt eine Baugenehmigung brauchen – oder ob Sie mit dem, was ich im nächsten Abschnitt behandele, bereits weiterkommen.

Wann benötige ich keine Baugenehmigung für meine Containerüberdachung? 

Eine Baugenehmigung ist meist nicht erforderlich für Container, die nur temporär aufgestellt und dann wieder demontiert werden. In der Regel beträgt diese Dauer höchstens drei bis sechs Monate. Auch das ist abhängig von der Stadt, in der Sie die die Anfrage stellen. Zudem darf die genutzte Stellfläche nicht größer als 75 m² sein. In diesen Fällen benötigen Sie auch für Ihre Containerüberdachung keine Baugenehmigung.

Dennoch brauchen Sie auch in diesen Fällen eine gewisse offizielle “Erlaubnis”. So muss laut Musterbauordnung (MBO) “vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen” bei der zuständigen Baubehörde eine Ausführungsgenehmigung beantragt sowie ggf. ein Termin zur Gebrauchsabnahme (dabei wird der sachgemäße Aufbau überprüft) vereinbart werden. Letzteres entscheidet die Baubehörde.

Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung der Ausführungsgenehmigung bei der Baubehörde einreichen müssen, sind in der Regel: 

  • Statik-Berechnungen des Produkts (nehmen Sie für die Berechnung der Containerüberdachung gern Kontakt zu uns auf)
  • Bauzeichnungen des Produkts (für die Containerüberdachungen können Sie diese auf unserer Homepage bei Ihrem Wunsch-Modell unter dem Reiter “Unterlagen” kostenlos herunterladen) 
  • Werkstoffzeugnisse aller verwendeten Werkstoffe (z. B. für Planen der Nachweis der Schwerentflammbarkeit, für unsere Planen können Sie diese auf unserer Homepage bei Ihrer gewünschten Containerüberdachung unter dem Reiter “Unterlagen” kostenlos herunterladen).

Die Gebühren für die Ausführungsgenehmigung ergeben sich aus der Baugebührenordnung des jeweiligen Bundeslands und werden in Abhängigkeit vom Gegenstandswert ermittelt. 

Wichtiger Hinweis: Die Ausführungsgenehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. 

Des Weiteren müssen auch hier Regelungen zu Natur- und Baumschutz sowie zu Abstandsflächen, Grenz- und Baulinien eingehalten werden.

Ob Sie nun eine Baugenehmigung oder “nur” eine Ausführungsgenehmigung für Ihre Containerüberdachung benötigen, kann Ihnen mit absoluter Sicherheit nur Ihr zuständiges Bauamt beantworten!  

Ich empfehle Ihnen daher, dort vor dem eigentlichen Bauantrag sowie vor dem Kauf der Container und Containerüberdachung eine (preisgünstigere) Bauvoranfrage zu stellen. Dabei können Sie auch Detailfragen zu Ihrem Vorhaben klären und Sie erfahren genau, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Wir hoffen, dass die obigen Informationen Ihnen helfen werden, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wenn Sie genau wissen wollen, was die Containerüberdachung Ihrer Wahl kostet, füllen Sie bitte unverbindlich unser Angebotstool aus. Geben Sie bei der letzten Frage Ihre Postleitzahl ein. So können die Transportkosten errechnet werden. Wir schicken Ihnen dann per E-Mail ein Angebot, das Ihnen auf einen Blick zeigt, wie hoch die Kosten, inkl. Transport, für Ihre Containerüberdachung sein werden. Sie können mehrere Angebote erstellen und verschiedene Optionen ankreuzen. Auf diese Weise können Sie sie leicht vergleichen.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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